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Sozialwirtschaft: Ab heute gibt es mehr Geld für kurzfristiges Einspringen

Flexibilisierungszuschlag im Kollektivvertragsabschluss 2019 verankert.

Ab heute gibt es für die etwa 100.000 Beschäftigten in der österreichischen Sozialwirtschaft eine konkrete Verbesserung. Springt man kurzfristig innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns für einen Kollegen, für eine Kollegin ein, dann gebührt eine Abgeltung in Form eines Flexibilisierungszuschlages in der Höhe von 20 Euro pro Tag bzw. Nacht. Kommt zu einem geplanten Dienst durch das vereinbarte Einspringen ein zweiter ungeplanter Dienstblock hinzu, so gebührt ein Flexibilitätszuschlag von 10 Euro pro Tag bzw. Nacht, so Eva Scherz, Wirtschaftsbereichssekretärin in der Gewerkschaft GPA-djp, und Michaela Guglberger, Fachbereichssekretärin für Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. 

Erhöhter Arbeitsbedarf, akute Erkrankungen und Personalknappheit - es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich ständig für Kolleginnen und Kollegen „einspringen“. Gerade in den mobilen Diensten geben die KollegInnen an, dass ihr Privatleben kaum planbar ist, und die ständige Bereitschaft für zusätzliche Dienste sehr belastend ist. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida freuen sich nun darüber, dass diese Flexibilität auch entlohnt wird, und hoffen darauf, dass Dienstpläne insgesamt stabiler und somit die Freizeiten für die KollegInnen planbarer werden. 

Der Flexibilisierungszuschlag war Teil eines umfassenden Arbeitszeitpaketes bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in der österreichischen Sozialwirtschaft 2019. Im Dezember starten die KV-Verhandlungen für das Jahr 2020.

 

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