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Forderungen für die KV-Verhandlungen 2019

 

Für ein gutes Leben

  • Erhöhung der IST-Löhne!
    Wie gewohnt wird auch dieses Jahr eine IST-Lohnerhöhung von uns angestrebt. Die IST-Lohnklausel verpflichtet den Arbeitgeber, die tatsächlich bezahlten überkollektivvertraglichen Löhne zu erhöhen.
     
  • Erhöhung der variablen Nebengebühren
     
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und rahmenrechtliche Erweiterungen
     
  • Einstufung der eisenbahnspezifischen Berufsbilder im KV EU
    In einem ersten Schritt konnten wir per 01.01.2019 Verbesserungen für fünf eisenbahnspezifische Berufsbilder erreichen. Mit der Herausforderung, dass wir als Eisenbahnbranche in den nächsten Jahren knapp 10.000 neue MitarbeiterInnen suchen, werden wir hier weitere Maßnahmen im KV setzen müssen. Mehr Personal ist dringend notwendig, damit angehäufte Urlaube und Überstunden abgebaut werden können. Angebot und Nachfrage sind ja auch seitens der Wirtschaft klare Marktregelungen. Daher bedarf es attraktiver und einheitlich definierter Einstiegsgehälter, damit es innerhalb der Branche keine Unterschiede mehr gibt. Ein/e Zugbegleiter/in muss bei der Firma A gleich eingestuft werden wie bei der Firma B.

    Es gilt, den Eisenbahn KV für neue, als auch für angestammte MitarbeiterInnen, attraktiver zu gestalten!
     

Für ein planbares Leben

  • Beschäftigungsgarantie insbesondere für Betriebsbedienstete
    Für eisenbahnspezifische Berufe muss es bei Dienstuntauglichkeit oder Rationalisierungsmaßnahmen einen Schutz vor sofortiger Kündigung geben. Mit ihrem Wissen über die Eisenbahnbranche sind die KollegInnen wertvolle Ergänzungen für jedes Eisenbahnunternehmen und sollten entsprechend behandelt werden. Details dazu haben wir dem Sozialpartner bereits in den Verhandlungen 2018 übermittelt. Wir werden hier weiterhin auf eine Umsetzung pochen.

Für mehr Mitarbeiterbindung

  • Zusatzurlaub nach 15 Jahren
    Für mehr Mitarbeiterbindung soll im KV EU ein zusätzlicher Jubiläumsurlaub nach 15 Dienstjahren eingeführt werden. Dabei sollen die MitarbeiterInnen einen Sonderurlaub in der Höhe von 25 Tagen erhalten sowie die Wahlmöglichkeit, sich diesen in Geld abgelten zu lassen. Die Wahl zwischen Geld oder Freizeit soll auch bei den bestehenden Jubiläumsgeldstufen (25, 35 und 40 Jahre) umgesetzt werden.

Für mehr Anerkennung

  • 72 Stunden verpflichtende Auszeit nach einem außergewöhnlichen Ereignis
    Wir fordern, dass ArbeitnehmerInnen, die unmittelbar Zeugin/e eines Unfalls waren, für einen Zeitraum von 72 Stunden, gerechnet ab dem Unfallzeitpunkt, unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen sind. Als Unfall gilt jedes unerwünschte oder unbeabsichtigte plötzliche Ereignis oder eine besondere Verkettung derartiger Ereignisse.
     

Für einheitliche Regeln bei den Beschäftigten

  • einheitliche Informationen auf den Gehaltsabrechnungen
    Wir fordern, dass sich unsere KollegInnen auf ihren Gehalts- und Zeitabrechnungen einfacher und schneller zurechtfinden können müssen und wollen daher, dass Kennziffern (z.B. Urlaubsrest, Nachtfaktor oder auch Aufschlüsselungen verwendeter Abkürzungen und Codenummern) verpflichtend auf den Abrechnungen abgebildet werden müssen. 
     
  • Formulierungsberichtigungen im Kollektivvertrag, um Rechtssicherheit zu schaffen
    Als der KV EU entwickelt wurde, gab es aus der DBO (Dienst- und Besoldungsordnung) eine sogenannte Überleitungstabelle. Diese Tabelle, abgebildet als Anlage 2a im KV EU, hat die damaligen Ordnungsnummern (Berufsbilder) der DBO in den KV EU übergeleitet. Die Sozialpartner hatten damals die Absicht, diese Überleitung als Standard für die Mindesteinstufung im KV EU zu definieren. Durch die unpräzise Formulierung sehen viele Firmen diese Tabelle als KANN-Bestimmung und stufen ihre MitarbeiterInnen niedriger ein. Wir wollen daher eine Präzisierung der Formulierung hin zu einer MUSS-Bestimmung, um eine branchenweite Mindesteinstufung, wie sie angedacht war, durchzusetzen.

    Auch eine Anrechnung der Vordienstzeiten aus der DBO soll im KV EU ergänzt werden.

    Für etwaige Fragen stehen wir euch unter der E-Mail Adresse wirmiteuch@vida.at gerne zur Verfügung.
Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
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