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Hol' dir dein Geld zurück!

Fragen und Antworten zur ArbeitnehmerInnenveranlagung auf einen Blick.

Geld zurück vom Finanzamt? Das ist mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) möglich – und das fünf Jahre rückwirkend! Für wen es sich lohnt, was man alles absetzen kann und wie man den Antrag stellt, vida hat die Antworten. 

Warum bezahlt man zu viel Lohnsteuer?

Nicht alle verdienen über das ganze Jahr hinweg gleich viel. Man wechselt zum Beispiel den Job, arbeitet mehr oder weniger Stunden oder ist in Karenz. Die Lohnsteuer wird hingegen Monat für Monat berechnet – so, als würde man das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Bei der ANV wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es Geld zurück.

Wann lohnt sich die ANV?

In vielen Fällen, zum Beispiel wenn man während des Jahres so wenig verdient hat, dass zwar Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, aber noch keine Lohnsteuer (siehe Frage „Negativsteuer“). Wenn man nicht durchgehend beschäftigt war oder unregelmäßig verdient hat. Wenn man berufliche Ausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hatte. Wenn man AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn ist bzw. für Kinder Unterhalt leistet. Oder wenn man Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.

Was ist die Negativsteuer?

Da das Einkommen bis zur Höhe von 12.000 Euro Jahreseinkommen steuerfrei ist, bewirkt die ANV für Einkommen unterhalb dieser Grenze eine Steuergutschrift – das ist die sogenannte Negativsteuer.

Was kann ich absetzen?

Du kannst Ausgaben absetzen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, wie der Gewerkschaftsbeitrag, wenn dieser nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt worden ist, und die Betriebsratsumlage. Auch privat angeschaffte Arbeitsschuhe oder der Erwerb eines Computers, der auch beruflich verwendet wird, können anteilsmäßig geltend gemacht werden; Fortbildungskosten können zur Gänze abgesetzt werden. Hohe Ausgaben wegen Krankheit oder Pflege können berücksichtigt werden. Für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, können Freibeträge sowie Betreuungskosten geltend gemacht werden – Achtung, mit 2019 wurde der „Familienbonus Plus“ eingeführt – Infos dazu findest du hier [Link zu Webartikel Familienbonus / ÖGB-Frauenbroschüre]. Weiter abgesetzt werden können unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsprämien oder Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung. Kirchenbeiträge und Spenden werden automatisch berücksichtigt, sofern der Beitrag vom jeweiligen Empfänger dem Finanzamt gemeldet wird.

Wie stelle ich den Antrag?

Du kannst deinen Antrag elektronisch über FinanzOnline finanzonline.bmf.gv.at übermitteln, mit dem Formular L 1 per Post senden oder persönlich bei deinem Finanzamt abgeben.

Was ist die antragslose ANV?

Ab der Veranlagung 2016, somit seit 2017 erfolgt dieser Steuerausgleich unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Davon profitieren alle, die nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten und denen eine Steuergutschrift zusteht. Achtung, hier werden nicht alle Sonderausgaben und Werbungskosten berücksichtigt. Diese und auch außergewöhnliche Belastungen müssen weiterhin eigens geltend gemacht werden.

Finanzamtsbestätigung für deinen Mitgliedsbeitrag

vida-Mitglieder, die ihren Gewerkschaftsbeitrag nicht direkt von ihrem Betrieb abbuchen lassen, können ihre Finanzamtsbestätigung(en) über die vida-Website erstellen, downloaden und ausdrucken: www.vida.at/meinedaten

 

ÖGB-INFOABEND

Der ÖGB informiert über die ArbeitnehmerInnenveranlagung.
Wann: 26. März 2019, 18 Uhr
Wo: 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Anmeldung unter Tel. 01/534 44-39100 oder per E-Mail an: service@oegb.at

 

 

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