vida

Mindestlohntarif für KindergartenassistentInnen und -pädagogInnen steigt um mindestens 3 Prozent

Auch für Au-pairs ab 2019 neuer Mindestlohn – Verbesserungen auch für Tagesmütter.

Mit 1. Jänner 2019 werden die Mindestlöhne für KindergartenhelferInnen und -assistentInnen sowie KindergartenpädagogInnen deutlich erhöht. Die Gewerkschaften vida und GPA-djp haben beim Bundeseinigungsamt, das im Sozialministerium angesiedelt ist, eine Anhebung um drei Prozent für alle erreicht. Für KindergartenhelferInnen und -assistentInnen beträgt der Anstieg bis zu 3,3 Prozent in der untersten Lohnstufe und mindestens 50 Euro.  

„In einer Branche, die stark von Frauen dominiert ist, ist diese spürbare Erhöhung ein toller Erfolg. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt. Zudem ist die Anhebung ein wichtiger Schritt in Richtung größere Einkommensgerechtigkeit“, sagt die Vorsitzende des vida-Fachbereichs Soziale Dienste, Sylvia Gassner. „In Zeiten, in denen in die Kindergartenpädagogik hohe pädagogische Erwartungen gesetzt werden, ist die Erhöhung der Einkommen und auch der Leitungszulagen ein wichtiges Signal der Anerkennung“, ergänzt Karin Samer (GPA-djp), Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde.

Bessere Anrechnung von Vordienstzeiten

„Neben der kräftigen Lohn- und Gehaltserhöhung für die Beschäftigten ist es uns auch gelungen, eine Verbesserung bei der Vordienstzeiten-Anrechnung zu erreichen. Ab 1. Jänner 2019 werden im In- und Ausland erbrachte gleichwertige Tätigkeiten angerechnet“, betont Gassner.  Der Mindestlohntarif gilt für KindergartenhelferInnen bzw. KindergartenassistentInnen und PädagogInnen, die in privaten Kindergärten beschäftigt sind. Österreichweit sind das rund 10.000 ArbeitnehmerInnen, überwiegend Frauen.

Verbesserungen auch für Tagesmütter und KinderbetreuerInnen in Kindergruppen

Weiters wurden die Gehälter für Tageseltern und die Zulage für die Betriebszugehörigkeit erhöht. „Sehr erfreulich ist auch, dass Tageseltern um 4,5 Prozent mehr Gehalt erhalten“, so der stv. Bundesgeschäftsführer GPA-djp, Reinhard Bödenauer.

Au-pairs: Mindestlohn auf neue Geringfügigkeitsgrenze angehoben 

Mit Jahresanfang 2019 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. „Der monatliche Mindestlohn für maximal 18 Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft wird auf 446,81 Euro angehoben“, so Michaela Guglberger, Sekretärin des vida-Fachbereichs Soziale Dienste.

Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...