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vida-KV-Abschluss: Plus 3 Prozent für LenkerInnen bei privaten Autobusbetrieben

Neues Mindestgehalt für BusfahrerInnen liegt nun bei rund 2.200 Euro brutto im Monat.

3 Prozent Erhöhung auf Löhne und Zulagen hat die Gewerkschaft vida für die bei den privaten Autobusunternehmen beschäftigten LenkerInnen mit dem neuen Kollektivvertragsabschluss erreicht. Das neue Mindestgehalt beträgt für BusfahrerInnen somit rund 2.200 Euro brutto im Monat. Der KV-Abschluss gilt ab 1. Jänner 2019.

Weiter konnte in den Verhandlungen erreicht werden, dass Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach dem Mutterschutzgesetz sowie dem Väter-Karenzgesetz ab 1. Jänner 2019 im Ausmaß von insgesamt 24 Monaten auf Gehaltsvorrückungen, das Urlaubsausmaß (früheres Erreichen der 6. Urlaubswoche), die Kündigungsfristen sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet werden, gab Karl Delfs, Bundessekretär des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, bekannt. 

„Auch heuer fanden die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Gewerkschaft vida und dem Fachverband der Autobusbetreiber, Berufsgruppe Autobus, in der Wirtschaftskammer wieder in einem Klima der gegenseitigen sozialpartnerschaftlichen Wertschätzung statt“, betont Delfs abschließend.

 

 

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