vida

Arbeiten am Feiertag

Eigene Regeln für FriseurInnen am 8. Dezember.

Auch heuer gelten wieder spezielle Regeln für Friseurbetriebe, die am 8. Dezember offen haben. Wer an diesem Tag arbeitet, bekommt zum Grundlohn das gesetzliche Feiertagsentgelt und zusätzlich freie Stunden als Ersatz. Sind diese Stunden Überstunden, gibt es sogar einen 200-prozentigen Zuschlag.

Freiwilligkeit ist Voraussetzung

Besonders wichtig: Die ArbeitnehmerInnen dürfen nicht dazu gezwungen werden, am 8. Dezember zu arbeiten. Jeder muss sich also freiwillig melden und es darf nur in der Zeit von 10 bis 18 Uhr (inklusive Vor- und Abschlussarbeiten) gearbeitet werden. Friseur-Lehrlinge haben an diesem Tag in ganz Österreich frei.

Sollten sich Betriebe nicht an die Bestimmungen halten, melde dich bitte bei uns per E-Mail: dienstleistungen@vida.at

Gemeinsam stark!

Wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen sind unsere Mitglieder, die uns den Rücken stärken. Hilf auch du mit! 

>>> MITGLIED WERDEN / MITGLIED WERBEN

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...