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Mehr Schutz für deine Daten

Was du über die neue Datenschutz-Grundverordnung wissen solltest.

Bei jedem Schritt hinterlassen wir Spuren: Im Laufe unseres Arbeitslebens fallen Millionen von Daten an. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll mehr Sicherheit bringen.

Wir haben den vida-Rechtsexperten Robert Steier dazu befragt.

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?

Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, an Dritte weitergegeben und gelöscht werden müssen. Die EU-Regelung tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Sie bietet Betroffenen mehr Kontrolle über ihre Daten, gleichzeitig können Aufsichtsbehörden deutlich höhere Geldbußen verhängen.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten liegen vor, wenn durch diese eine konkrete Person identifiziert wird oder identifizierbar ist. Neben den normalen Daten wie Name, Wohn- oder E-Mail-Adresse gibt es besondere Daten-Kategorien, die besonderen Schutz genießen – zum Beispiel ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung oder  Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten sowie Daten zur sexuellen Orientierung.

Was bedeutet Verarbeiten von Daten?

Verarbeiten ist jede Art der Handhabung der Daten, sei es, dass die Daten erhoben, gespeichert, geändert, verwendet oder auch nur am Bildschirm dargestellt werden. Geregelt ist die Datenhandhabung durch das Datenschutzgesetz.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber verarbeiten?

Die Verarbeitung hat entweder auf Basis einer Rechtspflicht, der der Arbeitgeber unterliegt, zu erfolgen, zum Beispiel die Meldung von Sozialversicherungsdaten oder die Führung der Arbeitszeitaufzeichnungen, oder aufgrund ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers.

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

In der Vergangenheit mussten Verarbeitungsvorgänge beim Datenverarbeitungsregister gemeldet werden. In Zukunft müssen sämtliche datenschutzrechtlichen Verantwortlichen in Betrieben ein Verzeichnis über die von ihnen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten führen. Es ist eine Aufzählung, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Auch Angaben über Maßnahmen der Datensicherheit sowie des Umgangs mit Lösch- und Auskunftsbegehren müssen darin enthalten sein.

Was passiert bei Verstößen?

Die DSGVO regelt, dass Strafen gegen Verstöße im Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Die Höhe liegt bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. Was kann und muss der Betriebsrat in Sachen Datenschutz leisten?

BetriebsrätInnen haben einerseits die Einhaltung des Datenschutzes beim Arbeitgeber zu  überwachen, also dass sensible Daten der Beschäftigten nicht in fremde Hände gelangen oder gar gegen sie verwendet werden. Andererseits sind sie in vielen Fällen selbst Verantwortliche nach dem Datenschutzgesetz und müssen mit den ihnen bekannten personenbezogenen Daten ihrer WählerInnen nach den Grundsätzen der DSGVO umgehen.

Worauf sollen Beschäftigte achten?

Beschäftigte sollten darauf achten, dass der Arbeitgeber nur jene Daten verarbeitet, die für die arbeitsrechtlichen Belange auch notwendig sind. Jede/r Beschäftigte hat die Möglichkeit, Auskunftsbegehren an den Arbeitgeber zu richten und die Richtigstellung bzw. Löschung falscher Daten zu verlangen. Die Überwachung und Erfassung der eigenen Daten kann man zwar nicht vollständig verhindern. Wichtig ist jedoch, bewusst damit umzugehen und die eigenen Rechte zu kennen. Schließlich kann der Grundstein für die Kündigung von morgen in den Daten von heute liegen.

NOCH FRAGEN?
Dann wende dich an das vida-Rechtsteam: www.vida.at/recht!
 

 

 

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