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Mehr Demokratie am Arbeitsplatz Europa

Gastbeitrag von Evelyn Regner über Mitbestimmung.

In den 1990er Jahren machte der Europäische Binnenmarkt die Europäische Betriebsratsrichtlinie* für grenzüberschreitende Konzerne – auch für jene mit Sitz in Drittländern – notwendig. Doch während die Freiheiten für Unternehmen stets zunehmen, werden die Interessen der ArbeitnehmerInnen weiterhin stiefmütterlich behandelt. Altbekannte Schlupflöcher im europäischen Recht führen dazu, dass die Mitbestimmung systematisch ausgehöhlt wird.

Nach einem langjährigen Stillstand gab 2017 der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Hoffnung, dass unter seinem Vorsitz den Interessen der ArbeitnehmerInnen wieder mehr Beachtung geschenkt werden würde. Die Mitbestimmung wurde zum Teil der Europäischen Säule sozialer Rechte.  Das Unternehmenspaket, das 2019 angenommen wurde, war eine der konkreten Initiativen, durch die die bestehenden ArbeitnehmerInnenrechte nun besser geschützt werden. Was jedoch dringend erforderlich ist, wären europaweite Mindeststandards für die ArbeitnehmerInnenbeteiligungen.

Gerade die aktuellen Transformations- und Umstrukturierungsprozesse, die gewaltigen Umbrüche in der Arbeitswelt, die bestehenden Probleme in den globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten und die Diskussion um europäische Mindestlöhne machen deutlich, wie immens wichtig eine europarechtliche Verankerung der Mitbestimmung ist, damit nicht über die Köpfe der Belegschaft hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen die Weichen für eine arbeitnehmerfreundlichere, ökologische und nachhaltige Unternehmenspolitik gestellt werden können.

Gastbeitrag von Evelyn Regner
Gewerkschafterin und Abgeordnete zum Europäischen Parlament


GUT ZU WISSEN
*Die Europäische Union hat 1994 eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von ArbeitnehmerInnen in europaweit tätigen Unternehmen verabschiedet und damit grünes Licht für den Europäischen Betriebsrat gegeben.

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