Fairplay-Betriebsvereinbarung
Als erstes Unternehmen hat die Privatklinik Goldenes Kreuz die von der Gewerkschaft vida ausgearbeitete Betriebsvereinbarung gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet. Rund 240 Beschäftigte arbeiten in der Klinik in Wien. Dazu kommen an die 500 BelegärztInnen, die in dem Krankenhaus ihre PatientInnen betreuen. vida im Gespräch mit Geschäftsführerin Cornelia Böhm und Betriebsratsvorsitzender Andrea Strobl über den Abschluss der "Fairplay"-Betriebsvereinbarung.
vida: Im November 2009 hat vida eine Musterbetriebsvereinbarung gegen Gewalt im Job präsentiert. Nach vida selbst ist das Goldene Kreuz das erste Unternehmen, das diese Betriebsvereinbarung (BV) unterzeichnet hat. War es schwer, Ihre Geschäftsführung von der Wichtigkeit einer derartigen Vereinbarung zu überzeugen, Frau Strobl?
A. Strobl: Viele Maßnahmen, die in der BV festgeschrieben sind, wurden bei uns schon bisher durchgeführt. Die Verschriftlichung schafft aber eine größere Verbindlichkeit. Die Geschäftsführung sieht das genauso.
C. Böhm: Die BV sehe ich als Möglichkeit, unabhängig von einem konkreten Anlass die Beschäftigten dafür zu sensibilisieren, wie wichtig ein guter Umgang miteinander ist.
vida: Wie schützen Sie die Beschäftigten, wenn Sie erfahren, dass Gewalt in der einen oder anderen Form passiert?
C. Böhm: Körperliche Angriffe gibt es selten. Manchmal kommt es zu verbaler Gewalt von PatientInnen, zum Beispiel gegenüber ausländischen Beschäftigten. Wir schauen dann, dass die betroffene Mitarbeiterin nicht mehr mit dem Patienten zusammenkommt und suchen das Gespräch mit dem Patienten. Wirkt das nicht, achten wir darauf, dass der Patient oder die Patientin in Zukunft nicht mehr in unserem Haus behandelt wird.
A. Strobl: Natürlich gibt es auch Konflikte unter den MitarbeiterInnen. Zum Teil handelt es sich um Generationenkonflikte, zum Beispiel wenn ältere KollegInnen nicht mehr so viele Nachtdienste machen können. Bei manchen entsteht Neid gegenüber jenen, die in Elternteilzeit sind und deshalb später am Morgen anfangen oder nur kürzere Dienste machen können. Unser Ziel ist, bei den Beschäftigten ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es nicht um Privilegien geht, sondern gesundheitliche Gründe oder die Betreuung eines kleinen Kindes andere Dienstplanformen notwendig machen. Elternteilzeit ist in der Dienstplangestaltung eine Herausforderung und gottseidank durch einen Rechtsanspruch gesichert. Manchmal gibt es auch Probleme zwischen dem Krankenpflegepersonal und den BelegärztInnen.
C. Böhm: Die innerbetriebliche Beratungsstelle, die wir eingerichtet haben, so wie es die BV vorsieht, steht auch für diese Fälle zur Verfügung.
A. Strobl: Es geht auch darum, durch richtige Kommunikation Konflikte zu vermeiden. 2009 haben alle Bereichsleitungen einen Führungskräftelehrgang absolviert, heuer gibt es für das Krankenpflegepersonal Seminare zum guten Umgang miteinander.
C. Böhm: Wir sind sehr um ein sehr gutes Arbeitsklima bemüht. Gleichzeitig darf man nicht die Illusion vermitteln, dass man die Beschäftigten zu hundert Prozent vor Übergriffen schützen kann. Passieren kann immer etwas, aber wichtig ist der richtige Umgang mit der Situation und die Aufarbeitung in Form von Gesprächen und Supervision. Dafür wird die innerbetriebliche Beratungsstelle sehr hilfreich sein.
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