Karenzanrechnung flächendeckend
vida hat sich stark gemacht
Ein Teil der noch immer bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind Auswirkungen in Folge der Kinderbetreuung. Das ergibt sich nicht nur durch die reduzierte wöchentliche Arbeitszeit, sondern liegt auch daran, dass durch die Berufsunterbrechung Vorrückungen zumeist ein gesamtes Erwerbsleben nicht mehr aufgeholt werden können.
Löwenanteil an Karenzzeiten und Pflegefreistellungen
Daher hat sich die Gewerkschaft vida stark gemacht: "Die Anrechnung der Elternkarenz ist ein effektives Mittel zur Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt. Das wichtige sozialpolitische Anliegen wurde von vida gezielt in Angriff genommen und in sämtlichen Kollektivverträgen der Bundesfachgruppe Handel, Sicherheitsdienste, diverse Berufe zumindest teilweise umgesetzt", so vida-Bundesfachgruppensekretär Jakob Grumbach. Profitieren davon werden in erster Linie weibliche Beschäftigte, denn sie sind es, die nach wie vor den Löwenanteil an Karenzzeiten und auch Pflegefreistellungen in Anspruch nehmen.
vida als Vorreiter im ArbeiterInnenbereich
Erstmals im Bereich der ArbeiterInnen-KVs geschah dies in der Bewachung: Seit Jänner 2010 weist der Kollektivvertrag (KV) Bewachung im Rahmenrecht die Karenzanrechnung für Ansprüche wie Urlaub, Abfertigung alt sowie Jubiläumsgeld für bis zu 24 Monate auf. Das betrifft in diesem Fall den Mutterschutz und die Väterkarenz genauso wie die Sterbebegleitung und die Pflege von Schwersterkrankten.
Auch für ArbeiterInnen in Versicherungsunternehmungen, in Apotheken, in privaten Bildungseinrichtungen (KV BABE), am Wiener Hafen, in Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen sowie zuletzt im Handel konnte die vida-Forderung für die Anrechnung von Elternkarenzzeiten bereits durchgesetzt werden. Die Anrechnung kann dabei die Altabfertigung, Entgeltfortzahlung, Lohntabellen, Jubiläumsgeld oder auch den Urlaubsanspruch betreffen.