Ausschuss Sicherheitsdienste
Von 1996 bis 2004 wurde für die MitarbeiterInnen der österreichischen Bewachung, neben den jährlichen Lohnverhandlungen, durchgehend über einen neuen Kollektivvertrag verhandelt.
Dieser Kollektivvertrag trat mit 1. Jänner 2005 (bis auf offene Randbereiche) auch in Kraft. Mehr als 100 Neuerungen wie: Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, neue Verwendungsgruppen und Dienstarten, Zulagenneuregelung, erstmals Zulagen für Nachtarbeit und berufsfremde Tätigkeiten, Durchrechnungsverbot bei Teilzeit, etc. waren die Highlights.
Mit niedrigeren Arbeitszeiten trotzdem höhere Einkommen zu erzielen, das Arbeitszeit- und KV-Sozialrecht zu verbessern war die Zielsetzung die auch erreicht werden konnte. Das "Mehr an Entgelt" kam jedoch durch die vielen Mehrfachverwendungen in dieser Branche den MitarbeiterInnen in unterschiedlichem Ausmaß (von 15 bis 45 Prozent mehr) zu Gute.