Flughafen: Protest gegen Sozialdumping
Geht es nach einem neuen Richtlinien- bzw. Verordnungsentwurf der EU-Kommission, sollen unter dem Deckmantel eines freien Wettbewerbes zukünftig bei der Bodenabfertigung auf den europäischen Flughäfen (Passagiere und Fracht) "Billigunternehmen" zum Zug kommen, kritisieren die beiden Vorsitzenden des Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrats des Flughafens Wien, Dieter Rozboril (Gewerkschaft vida) und Manfred Biegler (Gewerkschaft GPA-djp).
Betriebsversammlungen gegen Sozialdumping
Die beiden Betriebsräte warnen vor Sozial- und Lohndumping sowie Arbeitsplatzverlust für die Flughafenbeschäftigten und einer Qualitäts- und Sicherheitsminderung für die Passagiere bzw. Frachtkunden durch die geplante EU-Deregulierung. Aus diesem Grund finden am kommenden Montag, 10. Oktober 2011, ab 14 Uhr auf zahlreichen österreichischen und deutschen Flughäfen Betriebsversammlungen zur Information der Beschäftigten statt - Auswirkungen auf den Flugverkehr könnten nicht ausgeschlossen werden, so die beiden Betriebsratsvorsitzenden.
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen droht
"Die EU-Kommission will mit ihrer Richtlinie die Flughäfen zur Ausgliederung der Verkehrsdienste zwingen", erklärt Rozboril. Dienstleistungen, die rund um das Flugzeug erbracht werden, sollen damit rechtlich von den Flughafengesellschaften abgespalten und somit ausgegliedert und ausgeschrieben werden. Damit würden die bereits vor 15 Jahren durch eine EU-Regelung verschlechterten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Bodenabfertigung noch einmal mit weiterem Sozialabbau verschärft werden.
"Es ist zu befürchten, dass dann nur mehr die Billigstbieter unter den Dienstleistungsunternehmen, die den Preis auf dem Rücken der Beschäftigten machen, zum Einsatz kommen. Denn die Einführung von sozialen Schutzregelungen in der Richtlinie ist derzeit von der EU-Kommission nicht vorgesehen", gibt Biegler zu bedenken: "Schlechtbezahlte und demotivierte MitarbeiterInnen stellen sicherlich auch keinen Kundenutzen dar."
Europaweiter Widerstand von Gewerkschaften und Europäischer Transportarbeiter-Föderation
Gegen die Änderung der Richtlinie 96/67 EG (Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft) Widerstand zu leisten und die Belegschaften über die Auswirkungen zu informieren, haben BetriebsrätInnen aus Österreich und Deutschland bei einer Konferenz Ende September in Bremen beschlossen. In Kooperation mit den zuständigen nationalen Gewerkschaften (vida, GPA-DJP in Österreich und ver.di in Deutschland) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) werde derzeit ein Maßnahmenplan ausgearbeitet.
Lassen uns die Arbeitsplätze nicht ruinieren
"Mit diesem soll die EU-Kommission überzeugt werden, dass sich die Beschäftigten auf den europäischen Flughäfen ihre Arbeitsplätze nicht einfach ruinieren lassen", bekräftigt Robert Hengster, zuständiger Sekretär der vida-Bundesfachgruppe Luft-Wasser, der noch für heuer eine Ausdehnung der Protestmaßnahmen auf weitere europäische Länder in Aussicht stellt.
Verspätungen für EU-Kommissionsmitglieder
"Wir lassen uns das sicher nicht gefallen. Die Betriebsversammlungen sind nur ein erster Schritt. Sollte die Kommission nicht einlenken bzw. nicht zu Verhandlungen bereit sein, kann es auch passieren, dass pünktliche Abflüge für Kommissionsmitglieder in Zukunft nicht mehr garantiert werden können", so die beiden Betriebsratsvorsitzenden Rozboril und Biegler.
Folgende Punkte sind im Vorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten Deregulierungen enthalten:
• Ausgliederung: Verpflichtung zur rechtlichen Trennung der Bodenverkehrsdienste-Tätigkeiten der Flughafengesellschaften ab 2 Millionen Passagieren bzw. 50.000 Tonnen Fracht.
• Nicht weniger als 3 Bodenverkehrsdienste-Anbieter sollen ab 5 Millionen Passagieren bzw. 100.000 Tonnen Fracht vorgeschrieben werden.
• Freigabe der Selbstabfertigung: jede Fluglinie soll an jedem Flughafen die Bodenverkehrsdienste selbst abwickeln dürfen
• Freigabe des Subcontracting (Subunternehmer) für Dienstleister, Verbot für Flughäfen und Fluggesellschaften
• Es besteht nur die Möglichkeit aber nicht die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, Regelungen für den Übergang von Personal bei einem Dienstleisterwechsel vorzugeben
• Einführung eines zweistufigen Ausschreibungsverfahrens: Die entscheidende Stelle stellt zuerst Kriterien auf. Dabei kann die Beachtung von Kollektivverträgen vorgeschrieben werden - es ist aber keine Verpflichtung dazu vorgesehen
• Die Einführung von (nicht definierten) Mindestqualifikationen für Beschäftigte
Weitere Informationen zur europaweiten ETF-Kampagne: