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Kein Sozialdumping bei Öffis
Die Beschäftigten der öffentlichen Verkehrsmittel und die Fahrgäste verbinden eine Reihe von gemeinsamen Interessen: Ein gutes Angebot, verlässliche, pünktliche und moderne Verkehrsmittel, maximale Betriebssicherheit. Nur gut ausgebildet, hoch motivierte und fair bezahlte Beschäftigte mit sozialer Absicherung können ein gutes Service erbringen. Die so genannte PSO-Verordnung ermöglicht verbindliche Sozial- und Qualitätsstandards bei der Auftragsvergabe von Verkehrsdiensten. Dies sollte allerdings in den österreichischen Gesetzen - Kraftfahrliniengesetz und ÖPNRV-G werden gerade novelliert - verbindlich festgeschrieben werden. Die Gewerkschaft vida in Salzburg, AK Salzburg und Pro-Bahn Österreich informierten im Rahmen einer Veranstaltung am 7. September zu dem Thema, wobei es um die Folgen von Ausschreibungen im Busbereich ohne Sozialkriterien sowie die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr ging.
Liberalisierung zu Lasten der Beschäftigten
Am 3. Dezember 2009 trat die EU-Verordnung für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße EU-VO 1370/2007, kurz PSO-Verordnung in Kraft. PSO steht für "Public Service Obligations", also für Verpflichtungen, die mit der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen verbunden sind. Seit Inkrafttreten der Verordnung setzt sich vida Salzburg gemeinsam mit der AK Salzburg für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Kraftfahrlinienverkehr ein. Bereits im Dezember 2009 wurden diesbezüglich die Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbundes im Verkehrspolitischen Ausschuss der AK zur Diskussion geladen. "Leider haben wir seither den Eindruck gewonnen, dass die handelnden Personen auch in der Landesverwaltung in erster Linie damit beschäftigt sind zu ergründen, wie die Sozialkriterien lt. EU-VO 1370/2007 in Ausschreibungen für Buslinienverkehre umgangen werden", so der Salzburger AK-Vizepräsident und vida-Landesvorsitzender Walter Androschin.
Es kann und darf nicht sein, dass die Folgen der Liberalisierung und damit verbundener Ausschreibungen zu Lasten der in den Busunternehmen beschäftigten MitarbeiterInnen geht Bei den bisherigen Ausschreibungen seitens des Verkehrsverbundes im Bundesland Salzburg wurden keinerlei Sozialkriterien berücksichtigt. "Beste Wirtschaftlichkeit" und "billigster Preis" ist zu wenig. Die ArbeitnehmerInnenvertreter fordern die verbindliche Berücksichtigung von Arbeits- und Sozialkriterien in künftigen Ausschreibungen. Damit die Beschäftigten nicht unter die Räder kommen.
Buslenker protestieren gegen Dumping
Dr. Ludwig Richard, der größte private Busunternehmer Österreichs mit rund 1500 MitarbeiterInnen und 1000 Bussen stellte bei der Veranstaltung fest, dass es eigentlich zu keinen Ausschreibungen mit Bruttoverträgen kommen müsse. Diese diene der öffentlichen Hand lediglich zum Preisdrücken pro Kilometer. Die Struktur eines Unternehmens und die Firmenzugehörigkeit der MitarbeiterInnen spielen bei dieser Form der Ausschreibung keine Rolle. Daher haben neu gegründete Unternehmen mit jungen MitarbeiterInnen eindeutig Vorteile. "Die Kosten für Busse und Sprit sind für alle beinahe gleich, der Wettbewerb spielt sich daher fast ausschließlich über die Personalkosten, immerhin rund 60% der Gesamtkosten, ab" so Richard wörtlich. Da sei ein etabliertes Unternehmen mit langjährigen und älteren MitarbeiterInnen eindeutig im Nachteil.
Salzburg-AG-Verkehrsdirektor Gunter Mackinger sieht bei Ausschreibungen eigentlich keine Gewinner. "Da sind einerseits jene Unternehmen, die Ausschreibungen verlieren und die den Zuschlag erhalten, verlieren ebenfalls langfristig". Weil letztere zu derart günstigen Bedingungen anbieten müssen, dass fast kein finanzieller Spielraum für Personal- und Investitionskosten bleibt. Außerdem kommt die Unsicherheit, ob und wie es nach Ende des Vertragszeitraums weiter geht, noch dazu.
vida fordert verbindliche Arbeits- und Sozialkriterien
vida-Landesvorsitzender und AK-Vizepräsident Walter Androschin fordert die Ausschreiber auf, in Zukunft verbindlich Arbeits- und Sozialkriterien vorzusehen. "Da wird immer auf die EU geschimpft. Dann kommt mit der Verordnung 1370/2007, die derartige Kriterien verankert sehen möchte, einmal etwas Vernünftiges auf den Tisch. Und wird trotzdem ignoriert", so Androschin wörtlich. Salzburg solle sich doch die Schweiz als Vorbild nehmen. Dort gibt es sehr weitgehende Arbeits- und Sozialkriterien, die verbindlich im Vergabeprozess berücksichtigt werden müssen.
Gewerkschaft vida und AK Salzburg fordern neuerlich den Landesverkehrsreferenten auf, gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrsverbund bei künftigen Leistungsbeschaffungen bzw. Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr die Möglichkeiten der EU-VO 1370/2007 im Sinne einer Berücksichtigung von Qualitätskriterien, sozialen Kriterien und zur Verhinderung von Sozialdumping sowie Fahrgastrechten zu nützen und die Spielräume der Verordnung im Hinblick auf Übergangsfristen und alternative Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Verkehrdienstleistungen eingehend zu prüfen.
Die Presseinformation zur Veranstaltung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.