Europäische Betriebsarbeit
Immer mehr Menschen arbeiten in multinationalen Konzernen. Niederlassungen in verschiedenen Ländern werden vom Management gerne gegeneinander ausgespielt, wenn es um Lohnverhandlungen oder flexible Arbeitszeiten geht. 1994 war es endlich soweit. Nach jahrelangem Tauziehen hat die Europäische Union endlich der Forderung der europäischen Gewerkschaftsbewegung entsprochen und eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von ArbeitnehmernInnen in europaweit tätigen Unternehmungen verabschiedet. Die Richtlinie 94/45 des Rates der EG regelt die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen.
GesprächspartnerInnen des Managements
Diese Entscheidung legitimiert ArbeitnehmerInnen und ihre Vertretungen in grenzübergreifend tätigen Unternehmungen - die eine bestimmte Größe überschreiten und deren Standorte sich in mehreren europäischen Ländern befinden - als GesprächspartnerInnen des Managements. Sie sieht Verfahren zur grenzüberschreitenden Information und Anhörung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Vertretungen vor.
Information und Anhörung
Damit können die Beschäftigten in mehr als 1.600 europaweit operierenden Konzernen über die wirtschaftliche Situation des Konzerns informiert und zu bestimmten Entwicklungen, die für die Beschäftigten von Auswirkung sind, angehört werden. Zu diesem Zweck können ArbeitnehmervertreterInnen aus den verschiedenen Konzernstandorten in regelmäßigen Zusammenkünften zusammentreten und grenzübergreifende Beratungen anstellen.
Soziales Europa
Für die Gewerkschaften beginnt damit ein neues Kapitel bei der Internationalisierung ihrer Arbeit. Ein wichtiger Schritt in Richtung soziales Europa ist getan. Weitere wichtige Schritte zu verstärkten Mitwirkungsrechten der ArbeitnehmerInnen in einer internationalisierten Wirtschaft müssen folgen.
Mehr Informationen zu laufenden vida-Aktivitäten im Bereich EBR:
Internationales Referat
Mag. Eva Müller
Tel.: 01/53444 79320
eva.mueller@vida.at
1: Service
2: Mein Recht
3: Über uns
4: Presse
5: Themen
6: Sektion Verkehr
7: Sektion Soziale, Persönliche Dienste und Gesundheitsberufe
8: Sektion Private Dienstleistungen
9: Grundlagen
10: Anwendung
11: Theorie
12: Praxis
13: Weiterbildung
14: Service
15: Termine
16: Jugend
17: Wir über uns
18: Für dich erreicht
19: Service
20: Themen
21: Kampagnen & Aktionen
22: Jugendvertrauensrat
23: Berufsausbildung
24: Berufswettbewerbe
25: Sport & Freizeit
26: International Youth Work
27: Wien
28: Niederösterreich
29: Burgenland
30: Steiermark
31: Oberösterreich
32: Kärnten
33: Salzburg
34: Tirol
35: Vorarlberg
36: Frauen
37: Jugend
38: PensionistInnen
39: Menschen mit Handicap
40: INITIATIVE
41: FORMEN
42: FOLGEN
43: RECHTE
44: AKTIV WERDEN
45: SERVICE
46: KONTAKT
47: WAS WIR WOLLEN
48: ARGUMENTE
49: WAHR FALSCH
50: WIR SIND BAHN MITMACHEN
51: INTERAKTIV
52: PRESSE
53: KONTAKT