Unsere Aufgabe ist es die jeweilige Belegschaftsvertretung bei betriebswirtschaftlichen Themen zu unterstützen. Wir erstellen Bilanzen und sonstige Analysen und helfen bei der Kommunikation dieser.
Wir unterstützen BetriebsrätInnen soweit, dass fachliche Beratungsgespräche und daraus bestmögliches Handeln in Betrieben möglich werden kann.
Anforderungen an die Belegschaftsvertretung
Gemäß Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) §§ 108 - 112 hat der Betriebsrat Informations-,Beratungs- und Interventionsrechte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten im jeweiligen Unternehmen. Entsprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung kann der Betriebsrat diese Informationen in vielfältiger Weise nutzen, werden Auswirkungen absehbarer wirtschaftlicher Entwicklungen auf die ArbeitnehmerInnen für ihn erkennbar.
Wir wollen sicherstellen, dass alle relevanten AkteurInnen der Betriebsratskörperschaften sowie interessierte Mitglieder über das volks- und betriebswirtschaftliche Fachwissen, das sie für Aufsichtsrats-Sitzungen, Umstrukturierungen und politische Einflussnahme brauchen, verfügen.