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Verwendungs- und Behaltezeit

Wichtige Info!

Grundsätzlich ist der/die Lehrberechtigte, bei dem die Lehrzeit beendet wird, verpflichtet, den ausgelernten Lehrling weitere 3 Monate im erlernten Beruf weiter zu verwenden.

Hast du nur die halbe Lehrzeit oder weniger in dem Betrieb absolviert, ist der/die Lehrberechtigte dazu verpflichtet, dich weitere 1,5 Monate zu beschäftigen. In manchen Branchen wird dieser Zeitraum durch den Kollektivvertrag verlängert.

Wird die Lehrabschlussprüfung während der Lehrzeit positiv abgelegt, endet auch das Lehrverhältnis mit dem Sonntag der Woche, in der die Prüfung abgelegt wurde. Mit Beginn der nächsten Arbeitswoche beginnt die Behaltezeit und dir gebührt daher auch eine andere Entlohnung (z. B. Facharbeiterlohn).

In allen anderen Fällen endet das Lehrverhältnis mit dem im Lehrvertrag festgesetzten Lehrzeitende.

Während der Behaltezeit kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nur vom/von der ArbeitnehmerIn unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Bestimmungen gekündigt werden; diese Kündigungsmöglichkeit besteht nicht, wenn für die Weiterverwendungszeit ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.