vida

Präsenz-/Zivildienst

Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz

Durch das Arbeitsplatzsicherungsgesetz wird für Arbeitnehmer, die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen werden, ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz garantiert. Voraussetzung dafür ist, dass der/die ArbeitgeberIn unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes vom/von der ArbeitgeberIn nicht gelöst werden.

Wird der Arbeitnehmer während der Weiterverwendungszeit zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst einberufen, so wird diese für die Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes unterbrochen.

Die Arbeit muss innerhalb von 6 Werktagen nach dem Ende des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes wieder aufgenommen werden, andernfalls stellt dies für den/die ArbeitgeberIn einen Entlassungsgrund dar.