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Lehrlingsentschädigung

Infos über deine Ansprüche.

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, entsteht neben dem Anspruch auf Ausbildung in deinem Beruf auch ein Anspruch auf einen Lohn, der Lehrlingsentschädigung genannt wird. In den meisten Berufen ist die Höhe dieser Lehrlingsentschädigung im Kollektivvertrag geregelt.

Als Lehrling bist du auch ArbeitnehmerIn und musst eine Lohnabrechnung bekommen. Auf dieser Lohnabrechnung sind sämtliche Lohnbestandteile sowie die gesetzlichen Abzüge festzuhalten.

Lohnbestandteile sind:

  • Lehrlingsentschädigung/Lohn
  • Zulagen
  • Überstundenentgelt und Überstundenzuschläge
  • Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration)

Gesetzliche Abzüge sind:

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Lohnsteuer (fällt aber erst ab ca 1011,- netto monatlich an)

Achtung: Lohnabrechnungen enthalten manchmal Verzichtserklärungen. Daraus kann bei Beendigung deines Lehrverhältnisses ein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb sollten Verzichtserklärungen nicht unterschrieben werden.

Unser Tipp: Wenn du dich nicht mit deiner Lohnabrechnung auskennst, nimm Kontakt mit deiner Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer auf.