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Jugendvertrauensrat

Wichtige Anlaufstelle und Sprachrohr für Lehrlinge!

Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.

Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen - meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat - bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen, einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind.

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (Anm.: alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. 

Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.