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Arbeitserlaubnis

Was brauche ich, um in Österreich arbeiten zu dürfen?

Es gibt einige Aufenthaltstitel, mit denen du ohne weitere Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Österreich arbeiten darfst: Wenn du über einen Titel „Daueraufenthalt – EU“, eine „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“, eine "Aufenthaltsberechtigung plus", einen "Aufenthaltstitel FamilienangehörigeR" oder einen „Niederlassungsnachweis“ verfügst, kannst du ohne Weiteres eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen.

Die meisten MigrantInnen dürfen in Österreich aufgrund ihres Aufenthaltstitels in Österreich arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung ist daher nur mehr für wenige Personengruppen relevant.  Eine Beschäftigungsbewilligung ist zur Arbeitsaufnahme nötig, wenn du
noch nicht in Österreich gearbeitet hast, Studentin oder SchülerIn bist, in Österreich eine Saisonarbeit in Landwirtschaft oder Tourismus ausüben willst, wenn du die Voraussetzungen für die Erteilung eines der oben angeführten Aufenthaltstitels nicht erfüllst oder kroatische/r StaatsbürgerIn bist.

Die Beschäftigungsbewilligung ist auf einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte Tätigkeit beschränkt, wird befristet höchstens auf ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum erteilt, ist vom/von der ArbeitgeberIn bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, kann nur der/die ArbeitgeberIn eine Beschwerde einbringen. Wenn die Bewilligung erteilt wird, darf er/sie dich anstellen. Wird der Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung vor deren Ablauf eingebracht, so gilt diese automatisch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag als verlängert.

Unser Tipp: Da die Regeln sehr kompliziert sind, solltest du dich beim Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten beraten lassen.