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ArbeitnehmerInnenschutz

Was gilt? Was ist zu beachten?

ArbeitnehmersInnenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden.

Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren, ist immer der/die ArbeitgeberIn. Er/Sie hat auch die notwendigen Kosten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen.

Was regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geht von einem umfassenden Verständnis bei Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Besonders berücksichtigt werden Fragen der Arbeitsorganisation, der psychischen Belastungen und des Einflusses der Umwelt auf den Arbeitsplatz. Es müssen alle Aspekte eines umfassenden Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen und die Grundlage für eine aktive betriebliche Gesundheitsförderung und für geeignete betriebliche Strukturen zur Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung geschaffen werden. Dieser Grundsatz wird vor allem durch die Arbeitsplatzevaluierung in den Betrieben praktisch umgesetzt.

In welchen Bereichen  müssen Schutz-Maßnahmen getroffen werden?

  • Arbeitsplatzevaluierung: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Basis die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Die Ergebnisse sowie die festgelegten Maßnahmen müssen in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgehalten werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Arbeitsinspektion.
  • Unfall, Krankheit: Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen, bei denen die Arbeitswelt als verursachender oder als verschlimmernder Faktor eine entscheidende Rolle spielt. Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Verdauungsapparates, psychische Erkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen.  Mit den Veränderungen in der Arbeitswelt haben sich auch die krankmachenden Faktoren in der Arbeit verändert. Mittlerweile ist anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Seit Jahren steht „Lärmschwerhörigkeit“ an der Spitze der Berufskrankheiten, gefolgt von „Hauterkrankungen“.  Arbeitsunfälle sind neben Berufskrankheiten die zweite Art von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben klassischen Arbeitsunfällen sind auch Wegunfälle und Unfälle bei Schul- und Universitätsbesuch sowie bei Hilfeleistungen umfasst.
  • Arbeitsplatz: Das Arbeitsumfeld kann die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen belasten. Dies können beispielsweise Hitze-, Kälte- und Lärmeinwirkungen, ebenso auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsorganisation sein. Die Gestaltung des Arbeitsumfeldes hat somit entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen.
  • Schutzausrüstung:  Viele berufliche Tätigkeiten machen den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig. Diese Ausrüstungen schützen beispielsweise vor verschiedenen manuellen Einwirkungen genauso wie vor Staub, gefährlichen Arbeitsstoffen, UV-Strahlung im Freien, vor Lärm und vielem mehr. Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) regelt die Auswahl, Prüfung und sichere Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
  • Arbeitsstoffe: Arbeitsstoffe sind alle Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und biologischen Agenzien, die bei der Arbeit verwendet werden. Als „Verwenden” gilt auch das Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und das innerbetriebliche Befördern. Gefährlich sind Arbeitsstoffe dann, wenn sie explosions-, brand- oder gesundheitsgefährlich sind.

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Welche Präventivdienste arbeiten zusammen?

  • Ein/e Arbeits- und OrganisationspsychologIn ist ExpertIn, der/die ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn über die Verhinderung von psychischen und daraus resultierenden psychosomatischen Auswirkungen berät.
  • Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkräfte ist die fachkundige Beratung der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Die Unfallverhütung soll im Vordergrund stehen.
  • Die Aufgaben und Tätigkeiten der ArbeitsmedizinerInnen beraten ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen "in allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz". Der Patient des/der ArbeitsmedizinerIn ist der Arbeitsplatz. ArbeitsmedizinerInnen müssen mit Sicherheitsvertrauenspersonen und BetriebsrätInnen in allen Fragen der Arbeitssicherheit zusammenarbeiten.

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Wer ist für ArbeitnehmerInnenschutz zuständig?

  • ArbeitgeberInnen
  • Sicherheitsvertrauenspersonen
  • BetriebsrätInnen
  • Präventivdienste
  • ArbeitnehmerInnen
  • Erst-HelferInnen
  • Brandschutzbeauftragte
  • Arbeitsschutzausschuss (ASA)

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Was ist Betriebliche Gesundheitsförderung?
In den letzten Jahren setzen Unternehmen zunehmend Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Die Arbeitsbedingungen werden hinterfragt und arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen werden nicht einfach so hingenommen. Hier setzen die Maßnahmen der BGF an. Sie zielen auf die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz ab. Maßnahmen der BGF setzen bei der Verhältnisprävention (Ursachenbekämpfung) an, selbstverständlich ergänzt um die Verhaltensprävention (Bekämpfung der Symptome). BGF erweitert und ergänzt den traditionellen Arbeitnehmerschutz.

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Was ist alternsgerechtes Arbeiten?
Die steigende Lebenserwartung kombiniert mit einer Abnahme der Geburtenrate verändert die altersspezifische Zusammensetzung unserer Gesellschaft. Es wird in naher Zukunft deutlich mehr ältere als jüngere Menschen geben. Viele Betriebe sind auf diese Veränderungen in der Altersstruktur nicht vorbereitet, weil durch die gängige Praxis des frühzeitigen „Hinausstellens“ Älterer zu wenig Erfahrung mit der Förderung von Arbeitsfähigkeit bis ins höhere Erwerbsalter gesammelt wurde. Um die Arbeitsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen auf der betrieblichen Ebene präventiv zu fördern, braucht es einen integrierten systematischen Managementansatz, auch genannt Alter(n)smanagement oder Age Management.

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