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Startschuss für ein modernes Entlohnungssystem

1.400 Euro Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. Mai 2015.

Ab 1. Mai 2015 gilt für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe ein Mindestlohn von 1.400 Euro brutto im Monat. „Das ist eine Erhöhung von bis zu 51 Euro. Im Bundes-Durchschnitt steigen die Löhne in allen Positionen um 2,35 Prozent“, so der Vorsitzende für den Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida, Berend Tusch, nach Abschluss der intensiven Verhandlungsrunden. Ziel der Gewerkschaft vida bleibt ein Mindestlohn von 1.500 Euro. „Hierzu ist es gelungen eine Absichtserklärung mit den Arbeitgebern zu vereinbaren, welche das Erreichen dieses Zieles bis 2018 möglich machen sollte“, erklärt Tusch. Die Lehrlingsentschädigungen steigen mit dem neuen Kollektivvertrag durchschnittlich um 3,48 Prozent. Jeder Lehrling wird künftig mindestens 21 Euro mehr pro Monat verdienen. Die Lehrlingsentschädigungen im Detail: Im 1. Lehrjahr gibt es 625 Euro, im 2. Lehrjahr 695 Euro, im 3. Lehrjahr 830 Euro und im 4. Lehrjahr 910 Euro.

Beschäftige in Gastronomie haben künftig mehr finanzielle Sicherheit

 Als besonderen Erfolg streicht vida-Gewerkschafter Tusch hervor, dass „ab sofort das Garantielohnsystem in der Wiener Gastronomie Geschichte ist.“ Damit waren die Mitarbeiter vom Umsatz abhängig. Anstelle dieses veralteten Systems tritt in Zukunft das Festlohnsystem, das auch bereits in der Wiener Hotellerie und den Kaffeehäusern gilt. „Das Festlohnsystem garantiert dem Beschäftigten ein höheres Grundgehalt und sie sind nicht mehr abhängig vom Umsatz, der mit dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt wird, und damit auch nicht mehr von Gegebenheiten wie dem Wetter oder von ‚guten‘ bzw. ‚schlechten‘ Kellner-Stationen in einem Betrieb. Für die MitarbeiterInnen bedeutet das, dass sie am Anfang des Monats wissen, was sie am Monatsende bekommen“, freut sich Tusch. Zudem bedeutet es ein planbares Urlaubsgeld, finanzielle Sicherheit während eines Krankenstandes und auch einen Fixbetrag für die Pensionskasse. „Das sind die richtigen Zutaten für Rezepte der Zukunft“, ist Tusch sicher. Er verweist zudem darauf, „dass das fünfstufige Festlohnsystem jetzt in drei Bundesländern gilt. Neben der Wiener Gastronomie stellt auch Niederösterreich mit 1. Mai 2015 auf dieses Lohnsystem um. Mit der Steiermark wurde bereits im November 2014 eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die ebenfalls mit 1. Mai in Kraft getreten ist.“

Ein gemischtes Lohnsystem aus Festlohn und Garantielohn haben nur noch die Bundesländer Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Salzburg. „Auch bei diesen Bundesländern werden wir nicht nachlassen. Wir haben bereits Gespräche für Herbst fixiert, um über ein Auslaufen des jetzigen Systems zu sprechen.“

Überstunden müssen künftig ausbezahlt werden, Zeitausgleich nur noch im Durchrechnungszeitraum möglich

 Änderungen bringt der neue Kollektivvertrag was die Durchrechnungszeiten betrifft. Der Durchrechnungszeitraum wird für Vollzeitkräfte von 13 auf 26 Wochen erhöht. Nach diesem Zeitraum müssen Überstunden finanziell abgegolten werden, Zeitausgleich ist somit nur noch innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes möglich. Die Auszahlung muss mit dem darauffolgenden Monatslohn erfolgen. Die Beschäftigten werden ihre Mehr-Arbeit also deutlich in den Geldbörsen spüren. Zu viel erbrachte Stunden können künftig nicht in den nächsten Durchrechnungszeitraum mitgenommen werden.

Bekenntnis zu Änderung bei Nachtruhe

 Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich zudem darauf geeinigt, dass die nächtliche Ruhezeit für Beschäftigte im Service- und Küchenbereich in Saisonbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann. Hierzu sind im Kollektivvertrag entsprechende Kriterien zu verankern und eine Änderung im Arbeitszeitengesetz umzusetzen. Diese werden in den kommenden Monaten von den Sozialpartnern verhandelt.

 

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Über uns

Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz