Satzung Kollektivvertrag Österreichisches Rotes Kreuz
Der Kollektivvertragsabschluss des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) samt seiner je nach Bundesland unterschiedlichen Gehaltstafeln wurde vom Bundeseinigungsamt gesatzt (siehe Download).
Damit gelten die Bestimmungen des ÖRK-Kollektivvertrages 2017 mit 1. August 2017 auch für die Beschäftigten anderer privater Kranken- und Rettungstransporte, die bisher keiner anderen kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.
Den Artikel zum KV-Abschluss Rotes Kreuz 2017 findest du unter MEHR ZUM THEMA, die aktuellen Kollektivverträge aus dem Fachbereich Soziale Dienste gibt's >>> HIER (Achtung: Nur sichtbar für vida-Mitglieder nach Login!)
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