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Inklusionspaket wichtiger Schritt für diskriminierungsfreies Berufsleben

Hebenstreit: Auch Arbeitgeber müssen ihre Pflicht zur Einstellungsverpflichtung gegenüber behinderten Menschen erfüllen - Freikaufen ist beschämend.

Die Gewerkschaft vida begrüßt die gestern im Nationalrat einstimmig beschlossene SPÖ-Initiative, die Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. „Die 90 Millionen Euro, die für das kommende Jahr aus allgemeinen Budgetmittel für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung samt jährlicher Valorisierung ab 2019 beschlossen wurden, stellen auch für die Behindertenvertrauenspersonen einen zusätzlichen Motivationsschub dar. Sie leisten mit ihrer tatkräftigen Unterstützung in den Betrieben einen wichtigen Beitrag, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und diskriminierungsfrei in ihren Berufen arbeiten können“, betont vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. 

Mit dem beschlossenen Inklusionspaket sei unter bestimmten Voraussetzungen jetzt die Möglichkeit der Einbringung von Klagen auf Beseitigung und Unterlassung von Diskriminierungen geschaffen. „Mit diesem Anspruch geht nun eine langjährige Forderung der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung in Erfüllung. Auch die vida hat sich mit ihrem gewerkschaftsinternen Bereich für Menschen mit Behinderung für einen solchen Anspruch eingesetzt“, sagt Hebenstreit. Verbessert werden soll mit dem im Nationalrat beschlossenen Inklusionspaket auch der Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen. Der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, soll durch mehr Budget und Unabhängigkeit gestärkt werden.

Zweieinhalb Mal so stark seien Menschen mit Behinderung von Arbeitslosigkeit betroffen und damit deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung, während sich Unternehmen mittels sogenannter Ausgleichstaxe freikaufen könnten, kritisiert der vida-Gewerkschafter. „Das ist beschämend. Die Arbeitgeber müssen endlich dazu gebracht werden, die Einstellungsverpflichtung zu erfüllen. Es ist unser aller Pflicht, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und benachteiligten Menschen zu helfen, damit sie ein selbstständiges Leben nach ihren Bedürfnissen und Wünschen führen können“, betont Hebenstreit.

Mehr Informationen: www.vida.at/menschenmitbehinderung bzw. E-Mail: arbeitundbehinderung@vida.at

 

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