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Henry am Zug

Do&Co-Rückzug macht Platz für fairen Wettbewerb.

„Wir nehmen den Rückzug von Do&Co zur Kenntnis. Diese Entscheidung schafft Platz für fairen Wettbewerb bei der Neuausschreibung der Bordverpflegung in den ÖBB-Zügen“, sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida und ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender. Zuvor hatte Do&Co-Chef Attila Dogudan angekündigt, sich nicht mehr für den Auftrag um die Bordverpflegung bewerben zu wollen.

 Als Grund nannte Dogudan die Probleme rund um den Kollektivvertrag für die Beschäftigten seines Cateringunternehmens Henry am Zug. Aus Sicht der Gewerkschaft ist diese Begründung mehr als fadenscheinig. „Konzerne von der Größenordnung eines Do&Co haben für gewöhnlich Rechtsabteilungen, welche die geltende Rechtslage kennen. Dass der Kollektivvertrag der Vorgängerfirma aufgrund der österreichischen Rechtslage nicht automatisch auf den Nachfolger Henry am Zug übergehen kann, war von Anfang an klar!“, betont Hebenstreit. Die Gewerkschaft vida habe mehrfach darauf hingewiesen, wo sich Do&Co mit Henry am Zug bei den Bedingungen für die Beschäftigten im rechtsfreien Raum bewege.

Verträge sind einzuhalten

Peinlich wirkt in diesem Zusammenhang auch Dogudans Aussage, dass er die Geschäfte aus Anstand noch ein paar Wochen oder Monate weiterführen werde. „Die Führung der Geschäfte von Henry am Zug für die ÖBB hängt nicht vom Anstand eines Geschäftspartners, sondern von geltenden vertraglichen Vereinbarungen ab“, stellt Hebenstreit klar. Der Ball für einen neuen Kollektivvertrag für das Cateringpersonal in den Zügen liege derzeit bei der Wirtschaftskammer. Diese habe den Wunsch geäußert, eine Lösung im Rahmen des Eisenbahn-Bereichs zu finden.

vida wird einem Vorschlag zustimmen, wenn Einsatzbedingungen, Arbeitszeit und Bezahlung klar und fair geregelt sind, betont Hebenstreit: „Auf keinen Fall werden wir als Arbeitnehmervertretung zulassen, dass ein Geschäftsmodell eines millionenschweren Konzerns auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.“ Dogudan, dem das Arbeitsinspektorat eine Strafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht angedroht hat, dürfte die Herausforderungen des Caterings auf der Schiene unterschätzt und sich verkalkuliert haben, so Hebenstreit.

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