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ÖGB-Rechtsschutzregulativ

Das Rechtsschutzregulativ ist eine freiwillige Leistung des ÖGB an seine Mitglieder in Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Auch an Hinterbliebene eines Mitgliedes können Leistungen erbracht werden.

Die unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz in solchen Angelegenheiten kann sich erstrecken auf:

  • Rechtsberatung
  • Durchführung von Interventionen
  • Vertretung vor Gerichten (ordentliches Gericht und Arbeitsgericht)
  • Vertretung vor Behörden und Ämtern (Sozialversicherung, Einigungsamt, kollektivvertragliches Schiedsgericht, Schiedsgericht der Sozialversicherung, usw.)
  • Rechtshilfe in Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
  • Unterstützung in Exekutionsverfahren

Bei Bedarf wird dir kostenlos ein Rechtsvertreter zur Verfügung gestellt und somit Gerichtsgebühren sowie Barauslagen ersetzt. Wichtig: Der Antrag dafür muss im VORHINEIN schriftlich gestellt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzregulativs ist eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten mit entsprechender Beitragsleistung.