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Rechte & Pflichten

Wissenswertes für JVR auf einen Klick.

Im Jugendvertrauensrat aktiv zu sein, das heißt sich als Interessenvertretung für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb einzusetzen.

Als JVR kämpfst du für die Qualität der Ausbildung und nimmst für dich und andere die Zukunft selbst in die Hand. Egal ob es dabei um die Übernahme der Kosten für das Berufsschulinternat, ein Prämiensystem für Lehrlinge oder eine gute Ausbildung geht. JVR setzen sich für dich ein. Die Rahmenbedingungen für den JVR sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt.

Aufgaben

Die Aufgaben als JVR sind sehr vielfältig. JVR vertreten die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge. Im Klartext bedeutet das:

  • Sie können sich in alle Angelegenheiten,  die Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen betreffen einmischen und Vorschläge machen.
  • Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften,  die für das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten. Das betrifft vor allem das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG), das Berufsbild, den Kollektivvertrag und vieles mehr.
  • Sie nehmen an den Unterweisungen über den Unfallschutz teil und können so überprüfen, ob der/die DienstgeberIn der Pflicht nachkommt, die Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen z. B. über Unfallgefahren und den richtigen Umgang mit Geräten und Maschinen zu informieren.
  • Sie können Vorschläge zur Verbesserung der Berufsausbildung im Betrieb und zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung machen.

Damit JVR ihre Aufgaben erfüllen können, muss der/die DienstgeberIn über alle wesentlichen Fragen, die Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen betreffen, Auskunft erteilen.

Rechte & Pflichten

JVR haben  neben den Aufgaben auch spezielle Rechte (und Pflichten). Hier findest du einen kleinen Überblick:

  • Ehrenamt: JVR bist du freiwillig und bekommst dafür nichts zusätzlich bezahlt. Dein/e ArbeitgeberIn muss dir allerdings die notwendige Zeit für deine Tätigkeit als JVR zur Verfügung stellen.
  • Weisungsfreiheit: Als JVR bist du an keine Weisungen gebunden. Du musst dich nur gegenüber der Jugendversammlung verantworten und in dieser Bericht erstatten.
  • Beschränkungs- & Benachteiligungsverbot: Du darfst in deiner JVR-Tätigkeit von deinem/deiner ArbeitgeberIn nicht beschränkt werden und musst die gleichen Aufstiegschancen wie andere haben. Dein Entgelt (Gehalt oder Lehrlingsentschädigung) darf nicht gekürzt werden, nur weil du JVR bist.
  • Verschwiegenheitspflicht: Als Mitglied oder Ersatzmitglied im JVR bist du verpflichtet Betriebs- & Geschäftsgeheimnisse zu bewahren. Brichst du diese Verschwiegenheitspflicht, kann dies unter Umständen ein Entlassungsgrund sein!
  • Kündigungs- & Entlassungsschutz: Als JVR hast du einen speziellen Schutz vor Kündigung und Entlassung. Wichtig ist, dass du nichts unterschreibst und immer zuerst von deiner vida Jugend beraten lässt.
  • Bildungsfreistellung: Als JVR-Mitglied hast du Anspruch auf zwei Wochen Bildungsfreistellung pro Funktionsperiode, damit du Kurse, Schulungen, Seminare der Gewerkschaft besuchen kannst.
Du brauchst Unterstützung? Nimm Kontakt mit uns auf: