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Heute gilt: Bis zu zwei Jahre Haft bei Angriffen auf Zug- und Buspersonal

Leichtfried und Hebenstreit setzen auf abschreckende Wirkung.

Am 1. September tritt eine Strafgesetz-Novelle in Kraft, mit der Öffi-Personal besser vor Gewalt und Übergriffen geschützt wird. Wer gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure in der U-Bahn tätlich wird, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen: Angreifern drohen bis zu zwei Jahre Haft, statt wie bisher ein Jahr.

„Mit der neuen Regelung setzen wir ein klares Stopp-Signal gegen Gewalt in Öffis. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen: Bei Körperverletzung drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft, bei tätlichen Angriffen bis zu sechs Monaten oder 360 Tagsätzen", sagt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. „Ich erwarte mir von der Novelle eine deutliche abschreckende Wirkung.“

„Es ist in den letzten Jahren leider immer öfter zu Übergriffen auf Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen. So etwas darf absolut nicht vorkommen. Die Gesundheit der Beschäftigten ist unser höchstes Gut. Darum freut es mich, dass diese Novelle, die wir gemeinsam mit Verkehrsminister Jörg Leichtfried und Justizminister Wolfgang Brandstätter umsetzen konnten, ab heute zu mehr Sicherheit in Bahnen und Bussen führen wird“, so Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida.

Für die neue Regelung wurde das Strafgesetz an zwei Stellen – einerseits bei Körperverletzung, anderseits bei tätlichen Angriffen – ergänzt. Als tätlicher Angriff gilt beispielweise Treten, Stoßen oder mit Gegenständen Werfen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Durch den neuen Paragraphen ist das Personal in Öffentlichen Verkehrsmitteln künftig in dieser Frage mit Beamten (Polizei- und Justizbeamten) gleichgestellt. Auch dort wurden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft.

„Wir werden sehr genau beobachten, wie die Maßnahmen wirken und falls notwendig weitere Nachschärfungen einfordern“, betont Hebenstreit. Man sollte auch eine Ausweitung auf weitere Bereiche überlegen. Übergriffe kommen schließlich nicht nur Verkehrsbereich vor, sondern stehen auch zunehmend im Pflegebereich, bei den Bewachern oder sind im Tourismus auf der Tagesordnung. „Wir werden hier als Gewerkschaft auch weiterhin lästig sein und uns mit aller Vehemenz für den Schutz der Beschäftigten einsetzen“.