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Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt Lohnplus von durchschnittlich 2,5 Prozent

vida-Woditschka: „Großer Schritt Richtung Mindestlohn von 1.700 Euro gelungen“.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 12.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister konnten nach zähem Ringen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Sozialpartner haben sich auf ein Lohnplus von durchschnittlich 2,5 Prozent geeinigt. „Die Kolleginnen und Kollegen in der untersten Lohngruppe bekommen künftig 2,6 Prozent mehr. Der Mindestlohn liegt damit bei 1.631,21 Euro. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt. Zudem ist uns damit ein wichtiger Schritt Richtung 1.700 Euro Mindestlohn gelungen“, zeigt sich Ursula Woditschka, Sekretärin des Fachbereichs Gebäudemanagement der Gewerkschaft vida, zufrieden. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner 2020, die Laufzeit beträgt ein Jahr.

Neben der Lohnerhöhung ist ein weiterer großer Wurf für die Beschäftigten gelungen: Bei einem Wechsel der Arbeitgeber oder bei Wiedereinstieg in die Branche innerhalb von 24 Monaten bekommen die ArbeitnehmerInnen das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterbezahlt.

Mehr Sicherheit für Bewachung

Abschließend fordert Woditschka, dass für das private Sicherheitsgewerbe endlich neue gesetzliche Regeln gelten müssen: „Bisher gibt es weder eine einheitliche Berufsausbildung, noch eine Ausbildungsverpflichtung. Dadurch agieren die Beschäftigten teilweise in einem Graubereich, vor allem bei Massenveranstaltungen und in der privaten Bewachung." Die vida-Gewerkschafterin pocht zudem darauf, dass auch im Bewachungsgewerbe bei Ausschreibungen von öffentlichen Auftragsvergaben durch Bund, Länder und Kommunen – beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen oder Baustellensicherungen – das Bestbieter- statt des Billigstbieterprinzips zum Zug kommt: „Der derzeit vorherrschende Sparwahn führt einerseits zu Lohn- und Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Andererseits benachteiligt es bei Vergaben Unternehmen, die sich an Kollektivvertragsbestimmungen und faire Bedingungen für ihre MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das alles auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen. Das Billigstbieterprinzip muss deshalb weg.“