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Sonderregelung im neuen Tabakgesetz für Shisha-Lokale gefordert

Gewerkschaft vida, WKÖ und Shisha-Verband drängen auf Ausnahme für die Wasserpfeife.

Am 1. Mai 2018 tritt in Österreich das generelle Rauchverbot in Kraft. Damit wird auch eine wichtige Forderung der vida umgesetzt. „Uns ist es immer zuallererst um die Gesundheit der rund 200.000 Beschäftigten und 10.000 Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe gegangen“, betont Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. „Allerdings wurde vergessen auf jene Betriebe Rücksicht zu nehmen, deren Geschäftszweck das Anbieten von Rauchkonsumation in Form von Shishas ist. Hier braucht es Sonderregelungen, damit diese Lokale ihren Betrieb nicht einstellen müssen und wertvolle Arbeitsplätze nicht verloren gehen!“, so Tusch heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

„ArbeitnehmerInnenschutz und Rauchgelegenheiten müssen kein Widerspruch sein. Als Fachbereich Tourismus geht es uns nicht nur um die Ausnahmeregelung für Shisha-Lokale, sondern auch darum für alle die gleichen Rechte zu installieren“, so Tusch. Er pocht darauf, dass es eine rechtliche Gleichberechtigung zwischen Hotellerie und Gastronomie gibt. „Derzeit gibt es in diesem Bereich eine ungleiche Behandlung. Raucherlounges in Hotels, in den derzeit nicht serviert aber geraucht werden darf, werden hier bevorzugt. Hier ist Handlungsbedarf gegeben. Gastrobetriebe dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Hotellerie“, fordert Tusch. „Das fordern wir auch für Shisha-Lokale. In ein derartiges Lokal zu gehen und nicht rauchen zu dürfen ist ungefähr so, wie wenn man in ein Kaffeehaus geht und dort wird dann kein Kaffee serviert“, so Tusch.

Der Verband der Shisha-Lokalbetreiber vertritt die Interessen der mittlerweile rund 500 Shisha-Lokale in Österreich. „Wir fordern eine Ausnahme der Shisha-Lokale aus dem generellen Rauchverbot, so wie es in nahezu allen EU-Staaten geregelt ist. Schließlich kommt zu uns kein Kunde, der nicht Shisha-Dampfen will. Wir kontrollieren auch sehr streng, ob unsere Kunden über 18 Jahre alt sind. Minderjährige kommen bei uns nicht hinein“, erklärt Verbands-Vorsitzender Jakob Baran. Man habe sich in den letzten Monaten an alle Parlamentsparteien und auch an die Sozialpartner gewendet und auch mit allen Gesprächen geführt. „Wir freuen uns sehr, dass sowohl die Gewerkschaft als auch die Wirtschaftskammer unser Problem verstanden haben. Werden Shisha-Lokale nicht ausgenommen, bedeutet es das Ende unserer Branche. Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz und Österreich verliert Betriebe, die Millionen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen abliefern“, erklärt Baran.

Unterstützung für eine Ausnahmeregelung kommt auch von der Interessenvertretung der Gastronomie in der Wirtschaftskammer. „Wir setzen uns klar für die Beibehaltung der Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in Gastronomiebetrieben, so wie sie derzeit noch gültig ist, ein. Sollte das generelle Rauchverbot dennoch ab Mai 2018 in Kraft treten, sind Shisha-Lokale jedenfalls davon auszunehmen. Wir als Interessenvertreter dürfen es nicht zulassen, dass die Existenz von 500 Betrieben, deren Geschäftsmodell eben das Rauchen von Wasserpfeifen ist, ausgelöscht wird“, betont Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien.

Für das künftige Betreiben von Shisha-Lokalen muss es klare Vorgaben und Richtlinien geben:

1. Weiter Festhalten am generellen Rauchverbot.

ArbeitnehmerInnenschutz ist weiter das zentrale Thema.
Es darf keine Benachteiligungen für ArbeitnehmerInnen im beruflichen Weiterkommen (Karrierechancen) geben. Selbiges gilt für die Vermittlung über das AMS. Wer sich aufgrund von Rauchbelastung gegen einen Arbeitsplatz entscheidet, darf dafür nicht bestraft werden und keine Nachteile daraus ziehen.

Rechtssicherheit endlich gewährleisten.

Die Diskussionen über das Ende des Rauchens müssen endlich aufhören. Auch in Österreich muss Klarheit darüber herrschen, was erlaubt ist und was nicht. Hier geht es auch darum, dass Investitionen der Betriebe zumindest teilweise gesichert sind. Gerade junge Menschen haben sich im Bereich der Shisha-Lokale selbstständig gemacht und Kredite aufgenommen, um sich ihre Träume zu verwirklichen. Hier gilt es Barrieren voller bürokratischer Vorschriften dort abzubauen, wo sie nicht gerechtfertigt sind.

2. Ausnahmeregelungen definieren.

Für die Hotellerie wurde eine Ausnahmeregelung gesetzlich vorgesehen, diese sollte auch für die Gastronomie gelten. Sicherzustellen ist jedoch das der Konsum anderer Tabakwaren nicht erlaubt ist. Zudem darf es kein gastronomisches Angebot (mit Ausnahme von kleinen Snacks) geben.

Unabdingbare Bedingung für Ausnahmeregelung sind gut gewartete und regelmäßig professionell überprüfte Abluftanlagen. Diese müssen z. B. gleichzeitig mit dem Einschalten des Lichts starten. Der Betrieb der Anlage muss während der Öffnungszeiten durchgehend gewährleistet sein. Die verpflichtenden Abluftanlagen sind jährlich durch professionelle Firmen zu überprüfen und die Protokolle müssen der zuständigen Behörde übermittelt werden. Geprüft wird die Einhaltung der Vorschriften durch die Behörden (dies gilt auch für Hotellerie und Gastronomie).

Gesetzlich vorzusehen sind also klare Regelungen, die zum einen den ArbeitnehmerInnenschutz berücksichtigen und zweitens die räumlichen und technischen Voraussetzungen beschreiben.
Es ist sicherzustellen, dass in Raucherlounges keinerlei Bedienung und F&B Konsumation erfolgt.

3. Präventionsmaßnahmen.

Oberstes Ziel muss weiterhin sein, die Zahl der RaucherInnen zu senken und den Gesundheitsschutz in Österreich voranzutreiben. Hier geht es vor allem um Prävention, um den Raucheranteil unter jungen Menschen zu reduzieren. Ob jemand zur/m Raucher/in wird, entscheidet sich oft im Elternhaus. Im Sinne der Vorbildwirkung sind wir alle gefragt mitzuarbeiten.

Abschließend appellieren die Vertreter der Gewerkschaft vida, des Shisha-Verbandes und der Wirtschaftskammer an die künftige Regierung „hier rasch Gespräche aufzunehmen, um das Überleben der Shisha-Lokale in Österreich zu sichern. In die Gespräche der Sozialpartner und des Shisha-Verbandes müssen natürlich ExpertInnen, etwa aus dem Gesundheitsbereich, miteingebunden sein.“