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Bewachungsgewerbe: KV-Abschluss bringt Lohnplus von 2,75 Prozent

vida-Schwabegger: „Mindestlohn von 1.500 Euro deutlich übersprungen“

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe zwischen der Gewerkschaft vida und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister konnten nach zähem Ringen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Sozialpartner haben sich auf ein Lohnplus von durchschnittlich 2,75 Prozent geeinigt. „Die Kolleginnen und Kollegen in der untersten Lohngruppe bekommen künftig 40 Euro mehr. Damit springen wir beim Mindestlohn deutlich über die 1.500 Euro-Hürde. Die Menschen spüren deutlich, dass sich ihre Arbeit auch finanziell lohnt“, zeigt sich Johann Schwabegger, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida, Fachbereich Gebäudemanagement, zufrieden. Der Abschluss gilt ab 1. Jänner 2018; die Laufzeit beträgt ein Jahr.

Kräftiger Schub bei Zulagen für Revierdienste 

„Vor allem bei den Zulagen beim Revierdienst ist uns ein großer Wurf gelungen. Die Zulagen steigen um 8,33 Prozent. Das ist ein toller Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen, die während ihrer Dienste kilometerlange Fußwege zurücklegen, um Objekte und Gelände zu inspizieren!“, unterstreicht Schwabegger. Neue Regeln gelten ab Jänner auch für jene Fälle, in denen sich Beschäftigte aus dem Bewachungsgewerbe vor Gericht verantworten müssen. „Bisher mussten sich die Betroffenen dafür einen Urlaubstag nehmen oder sicherstellen, dass sie für keinen Dienst eingeteilt sind. Künftig wird das als Arbeitszeit bezahlt und erst wenn sie tatsächlich rechtkräftig verurteilt werden, dann müssten sie diesen Tag zurückerstatten“, so Schwabegger.

Konstruktives Verhandlungsklima 

Schwabegger lobt das konstruktive Klima bei den Verhandlungen mit dem zuständigen Fachverband in der Wirtschaftskammer. „Das hat dazu beigetragen, dass die Beschäftigten im kommenden Jahr einen Reallohnzuwachs und somit ihr gerechtes Stück vom Kuchen erhalten“, bekräftigt Schwabegger. Vereinbart wurden zudem konkrete Termine für Arbeitsgruppen, die weitere Klarstellungen beim Rahmenrecht ausarbeiten sollen. „In diesem Bereich des Kollektivvertrages orten die Arbeitgeber nämlich selbst noch deutliches Potenzial nach oben“, betont der vida-Gewerkschafter.
 
Mehr Sicherheit für Bewachung

Abschließend fordert Schwabegger, dass für das private Sicherheitsgewerbe endlich neue gesetzliche Regeln gelten müssen. "Bisher gibt es weder eine einheitliche Berufsausbildung, noch eine Ausbildungsverpflichtung. Dadurch agieren die Beschäftigten teilweise in einem Graubereich, vor allem bei Massenveranstaltungen und in der privaten Bewachung." Der vida-Gewerkschafter pocht auch darauf, dass „auch im Bewachungsgewerbe bei Ausschreibungen von öffentlichen Auftragsvergaben durch Bund, Länder und Kommunen – beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen oder Baustellensicherungen – das Bestbieter- statt des Billigstbieterprinzips zum Zug kommt: „Der derzeit vorherrschende Sparwahn führt einerseits zu Lohn- und Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten. Andererseits benachteiligt es bei Vergaben Unternehmen, die sich an Kollektivvertragsbestimmungen und faire Bedingungen für ihre MitarbeiterInnen halten. Zusammen geht das alles auf Kosten der Qualität von Dienstleistungen. Das Billigstbieterprinzip muss deshalb weg.“