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KV Rotes Kreuz 2017

1,3 Prozent mehr Geld für rund 8.000 Beschäftigte.

Die Gewerkschaften vida und GPA-djp haben einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 8.000 Beschäftigten in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) erreicht:

  • Durchschnittlich gilt ein prozentueller Abschluss von Mindestlohn/Mindestgehalt von 1,3 Prozent
  • Auch die Zulagen werden um 1,3 Prozent erhöht
  • Rückwirkend gültig ab 1.1.2017 für alle Bundesländer; Sonderregelung Kärnten und Wien*
  • Der Mindestlohn/das Mindestgehalt beträgt mind. Euro 1.500, teilweise inkl. Personal und Dienstzulage
  • *Für die ArbeitnehmerInnen im Roten Kreuz Wien werden mit 1. Februar 2017 KV-Löhne- und Gehälter sowie Zulagen um 1,3 Prozent erhöht

Darüber hinaus haben die Gewerkschaften für alle Beschäftigten des ÖRK maßgebliche Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht:

  • ab 1.3.2017 volle Anrechnung der Elternkarenz bis zum 3. Lebensjahr pro Kind auf Ansprüche nach KV
  • Rechtsanspruch, Kündigungsschutz entsprechend MSCHG und ebenfalls Anrechnung für Pflegekarenz und Papamonat

 

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