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KV-Abschluss Schädlingsbekämpfung

1.500 Euro Mindestlohn überschritten. Plus 1,5 % für die unterste Lohngruppe.

In der Schädlingsbekämpfung konnte vida bei den Kollektivvertragsverhandlungen erstmals für alle Lohngruppen die Grenze für den zwischen den Sozialpartnern bis 30. Juni 2017 zu verhandelnden Mindestlohn von 1.500 Euro brutto überschreiten. Der monatliche Mindestlohn für 40 Stunden pro Woche beträgt ab 1. März 2017 für Hilfskräfte 1.512,04 Euro brutto.

Lohnerhöhung

Fachkräfte mit Lehrabschluss erhalten künftig 1.841,12 Euro. Für Lehrlinge steigt die Entschädigung im ersten Lehrjahr von 639 auf 648 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr von 826 auf 837 Euro und im dritten Lehrjahr von 1.013 auf 1.026 Euro. In Prozent werden die Monatslöhne für die unterste Lohngruppe um den Faktor 1,5 erhöht. Durchschnittlich gibt es 1,36 Prozent mehr Lohn.

Rahmenrecht wird modernisiert

Ab April starten Verhandlungen über eine zeitgemäße Modernisierung des KV-Rahmenrechts für die Schädlingsbekämpfung, das noch aus den 90er-Jahren stammt, kündigt Ursula Woditschka, vida Fachbereichssekretärin für den Bereich Gebäudemanagement an. „Ich hoffe, dass wir mit einem moderneren KV-Rahmenrecht und einer verbesserten Entlohnung wieder mehr junge Menschen für einen Beruf mit guten Jobaussichten und Ganzjahresbeschäftigung begeistern können", so die vida-Gewerkschafterin.

 

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