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Plus 1,3 Prozent für Beschäftigte im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich

GPA-djp und vida: Papamonat und Anrechnung des dritten Karenzjahres erreicht – weitere Verhandlungen zu Arbeitszeitverkürzung und Abgeltung der GuKG-Novelle.

In den frühen Morgenstunden des 19. Jänner konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Löhne und Gehälter steigen mit 1. Februar 2017 um 1,3 Prozent. Zudem haben die Gewerkschaften vida und GPA-djp umfangreiche Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht.

Konkret werden alle KV-Löhne und -Gehälter, sowie Ist-Löhne und -Gehälter, alle Zulagen und die Lehrlingsentschädigungen um 1,3 Prozent angehoben. Die alten Lohn- und Gehaltstabellen werden ebenfalls um 1,3 Prozent erhöht maximal jedoch um 56,10 Euro.

„Von dieser Erhöhung profitieren mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich“, erklärt Reinhard Bödenauer“, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp. Im April starten weitere Verhandlungen zum Thema Arbeitszeit mit dem Ziel, die 35-Stunden-Woche im Kollektivvertrag zu verankern. „Hier ist uns ein echter Durchbruch gelungen“, so Bödenauer weiter.

Bereits im März beginnen die Verhandlungen zur Abgeltung der Kompetenzerweiterungen, die sich durch die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) für zahlreiche Berufsgruppen ergeben. „Dieser Punkt war uns bei den heurigen Verhandlungen ein besonderes Anliegen. Schließlich übernehmen die Beschäftigten hier neue Tätigkeiten und mehr Verantwortung, das muss auch durch höhere Bezahlung abgegolten werden“, so Michaela Guglberger, vida-Fachbereichssekretärin für Soziale Dienste.

„Besonders erfreulich ist auch, dass es gelungen ist, den Papamonat mit Kündigungsschutz als Rechtsanspruch im Kollektivvertrag zu verankern“, betont Reinhard Bödenauer. Außerdem wird künftig das dritte Karenzjahr ebenfalls auf alle Ansprüche voll angerechnet, freut sich Michaela Guglberger: „Hier sind uns Meilensteine für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelungen!“

Außerdem wurden die Arbeitszeiten für Angestellte in der vollen Erziehung neu geregelt und Verbesserungen bei der Einstufung der Angestellten in der offenen Jugendarbeit erzielt.

 

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