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Hol' dir dein Geld zurück!

Was du über die Arbeitnehmerveranlagung wissen solltest.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kannst du dir vom Finanzamt Geld zurückholen. Worauf du achten solltest, kannst du hier nachlesen:

Was ist die Lohnsteuer?

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden als Lohnsteuer eingehoben. Diese Form der Einkommensteuer wird von deinem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt.

Wie wird sie berechnet?

Deine Lohnsteuer wird so berechnet, als hättest du das ganze Jahr über jeden Monat gleich viel verdient. Viele haben aber ein schwankendes Einkommen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt. Hast du zu viel Steuer bezahlt, gibt es vom Finanzamt Geld zurück.

Wann lohnt sich die ANV?

Eine ANV lohnt sich in vielen Fällen. Zum Beispiel, wenn man während des  Jahres so wenig verdient hat, dass zwar Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, aber noch keine Lohnsteuer (siehe „Negativsteuer“). Wenn man nicht durchgehend beschäftigt war oder unregelmäßig verdient hat. Wenn man berufliche Ausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben hatte. Wenn man AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn ist bzw. für Kinder Unterhalt leistet, oder wenn man Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat.

Was kann ich absetzen?

Du kannst bei der ANV verschiedenste  Ausgaben geltend machen: Versicherungsprämien, Ausgaben für Wohnraumschaffung oder –sanierung, Kirchenbeiträge oder Spenden können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, gelten als Werbungskosten. Dazu gehören der Gewerkschaftsbeitrag, wenn dieser nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt worden ist, und die Betriebsratsumlage.

Auch privat angeschaffte Arbeitsschuhe oder der Erwerb eines privaten Computers, der auch beruflich verwendet wird, können anteilsmäßig geltend gemacht werden; Fortbildungskosten können zur Gänze abgesetzt werden. Hohe Ausgaben wegen Krankheit oder Pflege können unter außergewöhnliche Belastungen mit einem Selbstbehalt berücksichtigt werden. Und für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, können Freibeträge sowie Betreuungskosten für Kinder unter zehn Jahren geltend gemacht werden.

Was ist die Negativsteuer?

Die Negativsteuer ist eine Gutschrift, die ArbeitnehmerInnen und seit der Steuerreform 2015/2016 auch PensionistInnen erhalten, die wenig verdienen und keine Lohnsteuer zahlen.

NEU: Ab 2017 erhalten all jene, die Anspruch auf eine Negativsteuer haben, diese automatisch. Es ist also nichts mehr zu tun.

Welche Fristen gelten?

Eine ANV kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Du kannst also 2017 den Lohnsteuerausgleich für 2016, 2015, 2014, 2013 und 2012 machen.

Wie stelle ich den Antrag?

Du kannst entweder deinen Antrag elektronisch über www.finanzonline.at übermitteln per Post senden oder persönlich bei deinem Finanzamt abgeben.

NEU: Ab dem Veranlagungsjahr 2016 erhalten ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen ihre Steuergutschrift automatisch. Die antragslose Veranlagung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zum Beispiel dürfen keine weiteren Einkünfte vorhanden sein. Nähere Infos dazu findest du auf www.bmf.gv.at. Im 2. Halbjahr 2017 werden die Gutschriften durch das Finanzamt überwiesen.
 

vida Service

Hol dir die Finanzamtsbestätigung für deinen Mitgliedsbeitrag. Gewerkschaftsbeiträge sind von der Lohnsteuer voll absetzbar! vida-Mitglieder, die ihren Gewerkschaftsbeitrag nicht direkt von ihrem Betrieb bzw. von der zuständigen Pensionsverrechnungsstelle abbuchen lassen, können ihre Finanzamtsbestätigung(en) direkt über die vida-Website erstellen, downloaden und ausdrucken: www.vida.at/meinedaten

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