vida

Tipps für den Urlaub

Arbeitsrechtliches Know-how für einen sorgenfreien Sommer.

Damit ArbeitnehmerInnen den Sommer sorgenfrei genießen können, ist es wichtig, dass sie über ihre Rechte Bescheid wissen.

Zwangsurlaub ist nicht möglich
Das österreichische Urlaubsrecht sieht generell keinen Zwangsurlaub vor. Eine Zwangsbeurlaubung gegen den Willen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist grundsätzlich nicht möglich.

Krankheit unterbricht Urlaub
Ärgerlich ist es, wenn man ausgerechnet im Urlaub krank wird. Dann gilt die Regel: Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen. Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.

Urlaub absagen? Nur einvernehmlich!
Einen bereits vereinbarten Urlaub darf der Dienstgeber nicht absagen. Ein Großauftrag für das Unternehmen ist kein Grund, ArbeitnehmerInnen ihre Erholungsphase zu streichen oder zu verkürzen. Das ist nur aus besonders schwerwiegenden Gründen möglich die zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich sind wie zum Beispiel ein Hochwasser. Dann muss allerdings der Arbeitgeber anfallende Stornokosten übernehmen. Umgekehrt darf aber auch der/die ArbeitnehmerIn seinen Urlaub nicht einfach absagen, weil das Wetter schlecht ist.

Ohne Handy und Laptop an den Strand
Im Urlaub dürfen ArbeitnehmerInnen ihr Diensthandy getrost ausschalten. Sie müssen weder persönlich noch per E-Mail oder Telefon erreichbar sein. Auch der Urlaubsort muss dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben werden. Schließlich sollte man den Urlaub nutzen, um so richtig abzuschalten. Auch das Handy.

Pünktlich vom Urlaub zurückkommen
Streikende Fluglotsen, ausgefallener Flug? Sollte man es aus einem guten Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, dem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben – am besten schriftlich! So kann man nachweisen, dass man nicht unentschuldigt gefehlt hat.

 

(Quelle: ÖGB)

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...